Nutzungsbedingungen
Stand: Juli 2026
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform WORKSPACE.PM (nachfolgend „die Plattform“ oder „der Dienst“) durch die AMNAU GmbH (nachfolgend „AMNAU“; Kontaktdaten siehe Impressum). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen sowie an in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnde Personen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) und nicht an Verbraucher.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform zwischen AMNAU und dem Kunden sowie für die Nutzung durch die vom Kunden berechtigten Anwender.
(2) Hat der Kunde mit AMNAU einen gesonderten Vertrag (Rahmen-, Einzel- oder Bestellvertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung) geschlossen, geht dieser diesen Bedingungen im Konfliktfall vor; die vorliegenden Bedingungen gelten ergänzend. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AMNAU stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn AMNAU die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Kunde ist die Organisation, die den Dienst auf Grundlage eines Vertrags mit AMNAU bezieht.
- Anwender (Nutzer) sind die natürlichen Personen, denen der Kunde einen Zugang innerhalb seines Arbeitsbereichs einräumt.
- Arbeitsbereich (Mandant) ist die dem Kunden zugeordnete, logisch getrennte Instanz der Plattform samt der darin verwalteten Daten.
- Kundeninhalte sind alle Daten, Dokumente und Inhalte, die der Kunde oder seine Anwender in den Dienst einstellen oder dort erzeugen.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) AMNAU stellt dem Kunden die Plattform zur Projekt- und Portfoliosteuerung über das Internet zur Nutzung bereit. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang, die Zahl der Nutzerkonten sowie der Speicherumfang richten sich nach dem vereinbarten Paket bzw. der jeweiligen Bestellung.
(2) Die Plattform wird regelmäßig als SaaS aus Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union betrieben. Eine Bereitstellung als On-Premises-Installation oder als Managed Hosting ist auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung möglich; deren Regelungen zu Betrieb, Verfügbarkeit und Aktualisierung gehen dann vor.
(3) AMNAU entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Funktionen können hinzugefügt, verändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt wird. Angaben in Marketingunterlagen begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
§ 4 Registrierung, Konten und Zugangsdaten
(1) Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto innerhalb des Arbeitsbereichs des Kunden voraus. Die bei Einrichtung angegebenen Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und aktuell zu halten. Die Verwaltung der Anwender innerhalb seines Arbeitsbereichs obliegt dem Kunden.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. AMNAU stellt zur Absicherung eine Zwei-Faktor-Authentifizierung bereit, deren Nutzung empfohlen wird.
(3) Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über die seinem Arbeitsbereich zugeordneten Konten vorgenommen werden. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder eines Verlusts der Zugangsdaten, ist AMNAU unverzüglich zu informieren.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) AMNAU räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für die eigenen internen Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform über den vereinbarten Umfang (insbesondere die Zahl der Nutzerkonten) hinaus zu nutzen, sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, weiterzuvermieten oder als Dienstleistung anzubieten, soweit dies nicht gesondert vereinbart ist.
(3) Der Kunde wird die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, Urheber- oder Schutzrechtsvermerke nicht entfernen und technische Nutzungs- oder Lizenzbeschränkungen nicht umgehen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach § 69e UrhG, bleiben unberührt.
(4) Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihrer Dokumentation und ihren Kennzeichen stehen AMNAU bzw. deren Lizenzgebern zu. Über die in diesen Bedingungen eingeräumten Rechte hinaus werden keine Rechte übertragen.
§ 6 Pflichten bei der Nutzung
(1) Der Kunde nutzt den Dienst im Einklang mit geltendem Recht und diesen Bedingungen. Er stellt sicher, dass auch seine Anwender diese Vorgaben einhalten, und steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.
(2) Untersagt ist insbesondere, (a) rechtswidrige, rechtsverletzende oder schädliche Inhalte einzustellen oder zu verbreiten, (b) Schadcode einzubringen, (c) sich unbefugt Zugang zu Systemen oder fremden Daten zu verschaffen oder Sicherheitsmechanismen zu testen oder zu umgehen, (d) die Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes zu beeinträchtigen, etwa durch Überlastung, oder (e) automatisierte Massenzugriffe außerhalb der von AMNAU bereitgestellten Schnittstellen durchzuführen.
(3) Bei einem schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortgesetzten Verstoß ist AMNAU berechtigt, betroffene Inhalte zu sperren oder den Zugang vorübergehend einzuschränken, soweit dies zum Schutz des Dienstes oder Dritter erforderlich und angemessen ist. AMNAU wird den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten.
§ 7 Kundeninhalte und Daten
(1) Sämtliche Rechte an den Kundeninhalten verbleiben beim Kunden bzw. den berechtigten Dritten. Der Kunde räumt AMNAU das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten, zu übertragen, zu sichern und darzustellen, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist.
(2) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Anwendern eingestellten Inhalte allein verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen. AMNAU nimmt keine anlasslose Überprüfung der Inhalte vor, ist jedoch berechtigt, offenkundig rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn eine gesetzliche Pflicht dies gebietet.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) AMNAU ist bestrebt, den Dienst mit hoher Verfügbarkeit bereitzustellen, schuldet ohne gesonderte Vereinbarung jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Eine verbindliche Service-Level-Zusage bedarf einer eigenständigen Vereinbarung.
(2) Planbare Wartungsarbeiten kündigt AMNAU, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten. Unaufschiebbare Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen kann AMNAU auch ohne Vorankündigung durchführen.
(3) Der Support erfolgt im Umfang des vereinbarten Pakets über die von AMNAU bereitgestellten Kanäle.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Bestellung bzw. der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Wiederkehrende Entgelte für den SaaS-Bezug sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist AMNAU berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen und den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch AMNAU ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit AMNAU im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der insoweit vorrangig gilt.
§ 11 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 12 Gewährleistung
(1) AMNAU erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem jeweiligen Stand der Technik. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Mängel sind AMNAU nach Feststellung unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen; AMNAU beseitigt sie innerhalb angemessener Frist.
§ 13 Haftung
(1) AMNAU haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMNAU nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet AMNAU nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AMNAU. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 14 Drittanbieter-Leistungen und Integrationen
(1) Die Plattform ermöglicht optionale Integrationen mit Diensten Dritter (z. B. Microsoft Teams, Microsoft 365, Single Sign-On). Deren Nutzung setzt voraus, dass der Kunde über die erforderlichen Berechtigungen verfügt und die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter einhält.
(2) Aktiviert der Kunde eine Integration, können hierbei Daten an den jeweiligen Drittanbieter übermittelt werden; dies erfolgt auf Veranlassung und Verantwortung des Kunden. Für Verfügbarkeit, Inhalt und Änderungen der Dienste Dritter übernimmt AMNAU keine Verantwortung.
§ 15 Laufzeit, Kündigung und Datenrückgabe
(1) Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; ein wichtiger Grund liegt für AMNAU insbesondere bei einem erheblichen, trotz Fristsetzung nicht behobenen Vertragsverstoß des Kunden vor.
(2) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(3) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht und der Zugang wird deaktiviert. AMNAU stellt dem Kunden während der Laufzeit sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Vertragsende die Möglichkeit bereit, seine Kundeninhalte in einem gängigen Format zu exportieren. Danach löscht AMNAU die Kundeninhalte nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 16 Änderungen des Dienstes und dieser Bedingungen
(1) AMNAU kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen oder der Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich wird und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. AMNAU teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weist AMNAU in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei das Vertragsverhältnis zum geplanten Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 17 Höhere Gewalt
AMNAU haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beruhen (höhere Gewalt), etwa Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen oder großflächige Störungen vorgelagerter Infrastruktur. Für deren Dauer sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei die betroffene Leistung kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AMNAU, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AMNAU ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von AMNAU auf Dritte übertragen. AMNAU ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung dieser Nutzungsbedingungen. Fragen richten Sie bitte an die im Impressum genannten Kontaktdaten.

